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Überfüllter Mülleimer mit Papiertüten und Einwegverpackungen in einer Innenstadt vor einem Mc Donalds

5 Fakten zur Mehrwegangebotspflicht

Seit 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht im Einzelhandel. Gastronomiebetriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, müssen Mehrwegverpackungen anbieten. Doch wieso gehören mit Einwegverpackungen überfüllte Mülleimer weiterhin zum Bild einer durchschnittlichen deutschen Stadt? Es wird Zeit, sich das Ganze einmal genauer anzuschauen. Hier gibt es 5 Fakten zur Mehrwegangebotspflicht.

Überfüllter Mülleimer mit Papiertüten und Einwegverpackungen in einer Innenstadt vor einem Mc Donalds

(1) Kein Verbot von Einweg, sondern eine Angebotspflicht für Mehrweg

Seitdem die Erweiterung des sogenannten Verpackungsgesetzes im Januar in Kraft getreten ist, häufen sich in der allgemeinen Berichterstattung Beiträge zu diesem Thema. Aufhänger ist in der Regel immer der Begriff Mehrwegpflicht. So fragt die Tagesschau beispielsweise: Nach 100 Tagen: Funktioniert die Mehrwegpflicht? Klingt zunächst nach einer verpflichtenden Einführung von Mehrweg, oder? Im Gesetz selber oder auch beim Umweltbundesamt wird allerdings von der Mehrwegangebotspflicht gesprochen. Macht das einen Unterschied? Ja! Denn es handelt sich wirklich lediglich um eine Angebotspflicht für Mehrweg. Das heißt, dass Getränke und Speisen fortan zusätzlich zu Einwegbehältnissen auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden müssen. Mit einem Verbot von Einweg hat die Gesetzesanpassung daher nichts zu tun.

(2) Einwegverpackungen aus Papier sind nicht betroffen

Die Verantwortung liegt demnach bei den Verbraucher*innen, die die Wahl zwischen Ein- und Mehrwegverpackungen haben. Doch wieso gibt es zum Beispiel bei großen Fast-Food-Ketten weiterhin die Burger bei einer Bestellung zum Mitnehmen in Einwegverpackungen aus Papier? Auch hier findet man die Antwort in den Details des Gesetztes: Die Angebotspflicht bezieht sich lediglich auf Einwegkunststoffverpackungen. Außer bei Einweggetränkebechern, für welche unabhängig vom Material auch eine Mehrwegvariante angeboten werden muss. Eine Lösung für Mülleimer, die mit Pizzakartons oder Fast-Food Verpackungen überfüllt sind, ist die Angebotspflicht dennoch nicht.

Ein gebrauchter Kaffee To-Go Becher liegt inmitten einer Wiese.

(3) Es gibt Ausnahmen für kleine Unternehmen

Häufig haben Gesetze Ausnahmen oder Sonderregeln. So auch in diesem Fall. Ausgeschlossen von der Pflicht sind kleine Unternehmen, die weniger als 5 Mitarbeiter*innen beschäftigen oder deren Ladenfläche kleiner als 80 Quadratmeter ist. Aber auch hier können Verbraucher*innen selber aktiv werden. Sollte die Ausnahmeregel bei einem Unternehmen zutreffen, sind diese trotzdem verpflichtet mitgebrachte Gefäße oder Getränkebecher zu befüllen. Falls es dir noch an der Motivation fehlt deinen eigenen Becher mitzubringen, haben wir auch nochmal zusammengefasst, warum To-Go Becher schlecht für die Umwelt sind.

(4) Es gibt eine Kennzeichnungspflicht für das Mehrwegangebot

Bisher entsteht der Eindruck, dass das Gesetz eher weniger aus Verbraucher*innen Sicht gedacht ist. Allerdings gibt es auch ein Detail, welches sehr Kund*innen-freundlich ist:  Das Mehrwegangebot muss deutlich sicht- und lesbar auf Anzeigetafeln oder -schildern erkennbar sein. Das klingt in der Theorie sehr gut. In der Praxis scheint es aber noch nicht angekommen zu sein. So hat beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe im Rahmen umfangreicher Testbesuche bei unterschiedlichen Anbietern teilweise erhebliche Verstöße vor allem bei der Kennzeichnungspflicht festgestellt.

(5) Bis zu 10.000 Euro Bußgelder bei Nichteinhaltung

Wer gegen die Mehrwegangebotspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro rechnen. Verantwortlich für die Kontrollen sind die örtlichen Ordnungsämter. Aber genau hier scheint es noch einiges an Nachholbedarf zu geben. In Berlin wurden beispielsweise nur in 2 von 12 Bezirken gezielte Kontrollen durchgeführt (Stand Mai 2023). Auch in Thüringen scheint es vielerorts noch keine Kontrollen zu geben. Teilweise sei die Zuständigkeit für Kontrollen sogar unklar. So verpufft natürlich die Abschreckungswirkung der Bußgelder.

Fazit: Es ist noch Luft nach oben

Die grundsätzliche Intention der Mehrwegangebotspflicht, Plastikmüll zu vermeiden, ist natürlich gut. Neben der Kennzeichnungspflicht gibt es noch weitere sinnvolle Details. So dürfen die Speisen und Getränke in den Mehrwegverpackungen nicht teurer sein als in Einwegverpackungen. Außerdem sind ausgebende Stellen von Mehrwegverpackungen auch zur Rücknahme dieser verpflichtet. Dennoch gibt es genügend Verbesserungspotential. Die Ausnahmen bieten sehr viele Schlupflöcher und eine Nichteinhaltung müsste konsequenter verfolgt werden. Was denkt ihr? Ist die Mehrwegangebotspflicht ein erster Schritt in die richtige Richtung oder hilft nur ein Verbot für Einwegverpackungen?

Mehrweg, Plastikfrei, Plastikmuell


Fabian Kirchhoff

Mit meinem ehrenamtlichen Engagement auf Cleanup Network möchte ich aktiv zu einem Umdenken in der Gesellschaft beitragen und meine Mitmenschen für das Thema Vermüllung sensibilisieren. Als Anlaufstelle für Projekte, Partner und das Netzwerk freue ich mich über jede Form der Kontaktaufnahme.